1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge / die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Tankir IT-Dienstleistungen e.U. (im Folgenden "Jobleiter") und ihrem jeweiligen Auftragsgeber.
1.2 Die Rechte und Pflichten zwischen Jobleiter und dem Vertragspartner werden nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB geregelt.
1.3 Der Vertragspartner stimmt zu, dass für die gesamte Geschäftverbindung ausschließlich die AGB von Jobleiter gelten. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2.1 Jobleiter ist ein Ankündigungsunternehmen und bietet die Plattform als Schnittstelle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei Jobleiter und dessen Betreibern handelt es sich um keine Personalvermittler.
2.2 Der vorliegende Vertrag hat zum Gegenstand, alle Rechtsverhältnisse von Jobleiter in Bezug auf die Nutzung ihrer Dienstleistungen zu regeln.
3.1 Jobleiter bietet dem Kunden im geschlossenen Bereich der Internetplattform die Möglichkeit, die dort angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Datenbanken zu nutzen. Der Kunde registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem selbst ausgewählten Passwort. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sowie die geltenden Konditionen bestimmen sich nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag unter ergänzender Berücksichtigung der Inhalte der Jobleiter-Website zur Zeit des Vertragsschlusses.
3.2 Jobleiter erbringt seine Dienstleistungen für BewerberInnen kostenlos. BewerberInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Erbringung der kostenlosen Dienstleistungen von Jobleiter. Die Erbringung der kostenlosen Dienstleistungen durch Jobleiter erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis zu den hier geregelten Bedingungen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Jobleiter den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird auch durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
Die Laufzeit der Vertragsdauer ist abhängig von der gebuchten Dienstleistung. Es werden Dienstleistungen mit und ohne Laufzeit angeboten. Wird die Dienstleistung mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten nicht 2 Monate vor Vertragsablauf seitens des Vertragspartners gekündigt, wird der Bezug der Dienstleistung automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verlängert.
6.1 Für BewerberInnen sind sämtliche Funktionen / Dienstleistungen auf Jobleiter kostenlos.
6.2 Für Arbeitgeber gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise auf der Jobleiter-Website. Sämtliche von Jobleiter genannte Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen werden von Jobleiter unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail übersandt. Auf Wunsch sendet Jobleiter alle Rechnungen vom Vormonat an die angegebene Firmenadresse in Papierform nach. Als Rechnungsadresse gilt neben der firmenmäßigen Anschrift auch die vom Vertragspartner bei Vertragsabschluss selbst angegebene Adresse als vereinbart.
6.4 Die Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum an das in der Rechnung von Jobleiter namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von Jobleiter bekannt gegebenen Konto maßgebend.
6.5 Alle Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spesen- und abzugsfrei zu tätigen.
6.6 Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Jobleiter berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von Jobleiter beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von Jobleiter anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
6.7 Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist Jobleiter berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Bei diesen Fällen ist Jobleiter berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
7.1 Jobleiter verpflichtet sich, seine vertraglich geschuldeten Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.
7.2 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von Jobleiter, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten auf der Jobleiter-Website bekannt gegeben.
7.3 Jobleiter haftet nicht für:
- Inhalte und die Richtigkeit von Daten von seinen Auftragsgebern oder sonstigen Dritten.
- Schäden, die Arbeitgebern oder Arbeitnehmern aus einem über Jobleiter angebahnten oder abgeschlossenen Arbeitsverhältnis entstehen.
- Links auf externe Internetseiten, auf die von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern verwiesen wird. Jobleiter hat insbesondere keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Jobleiter distanziert sich daher von allen fremden Inhalten und übernimmt dafür keinerlei Haftung.
7.4 Kann Jobleiter aus schwerwiegenden Gründen (z.B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) ihre Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen von Jobleiter im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, Jobleiter kann diesbezüglich mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadenersatz.
7.5 Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung/Leistung durch Jobleiter schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Jobleiter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung von Jobleiter für Folgeschäden und entgangenen Gewinn gegenüber Unternehmen ist ausgeschlossen.
8.1 Der Vertragspartner garantiert, nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen. Er garantiert zudem, über Jobleiter keinerlei Inhalte zu veröffentlichen, die rechtswidrig, sittenwidrig oder missbräuchlich sind. Als missbräuchlich gelten alle Inhalte, die nicht ausschließlich der Anbahnung eines konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnisses dienen. Jobleiter ist berechtigt, unwahre, rechtswidrige, sittenwidrige oder missbräuchliche Inhalte ohne vorherige Abmahnung zu löschen. Die Pflicht des Vertragspartners, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen, bleibt von der Löschung unberührt.
8.2 Besteht im Rahmen des Vertrages die Möglichkeit auf die Bewerberdatenbank von Jobleiter zuzugreifen, gelten folgende Bestimmungen: Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Anbahnung von Dienst- oder Arbeitverhältnissen und nur im Hinblick auf konkrete freie Stellen abgerufen und verwendet werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist unzulässig. Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank durch Unternehmen, die mit Jobleiter in direktem Wettbewerb stehen ist unzulässig und berechtigt Jobleiter, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.
8.3 Das Versenden von Kontaktnachrichten an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist unzulässig, wenn rechtswidrige Inhalte oder Nachrichten versendet werden bzw. ein Versuch gegen die gute Sitten vorliegt.
8.4 Der Vertragspartner ist für die vertrauliche Behandlung seines Passwortes verantwortlich.
8.5 Der Vertragspartner hat ihm zugegangene Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. In der Rechnung enthaltene Fehler hat der Vertragspartner unverzüglich Jobleiter schriftlich anzuzeigen.
9.1 Die Parteien verpflichten sich, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von personenbezogenen Daten einzuhalten. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus aufrecht.
9.2 Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ebenso verpflichten sich die Parteien, alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
9.3 Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
9.4 Der Auftragsgeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Jobleiter die vom Vertragspartner bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Telefon, Faxnummer, E-Mail, Zahlungsmodalitäten, Logos und Markenzeichen, sowie sonstige relevante Daten) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Jobleiter behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die geänderten AGB gelten dann grundsätzlich für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse.
11.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem Jobleiter als Vertragspartner beteiligt ist, ist die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
11.2 Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Alle Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Websites verwendet werden. Einige Seiten von Jobleiter enthalten auch Bilder, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.